
Am 10.1.2018 wurde im österreichischen Ministerrat der Familienbonus beschlossen, der ab dem 1.1.2019 pro Kind eine steuerliche Entlastung von bis zu 1.500 Euro jährlich bringen soll. Damit wurden die Regierungsparteien ihren Wahlversprechen gerecht, Familien in Österreich künftig vermehrt zu fördern. Tatsächlich führt der Familienbonus zu einer besonderen Entlastung aller steuerzahlenden Familien, die durch Erwerbs- und Familienarbeit doppelt belastet sind.
Da der Familienbonus als Steuerabsetzbeitrag direkt von der Einkommenssteuer abgezogen wird, bedeutet dies konkret, dass Familien bei einem Bruttoeinkommen von 1.700 Euro monatlich gänzlich von der Steuerlast befreit werden, bei höherem Einkommen der Steuerbonus von 1.500 Euro pro Kind zur Geltung kommt. So erspart sich eine Familie mit zwei Kindern bei einem Bruttoeinkommen von 2.300 Euro 100 Prozent der Steuerlast, bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro (das derzeitig durchschnittliche Einkommen von Vollbeschäftigten) ergibt sich für eine Familie mit fünf Kindern der volle Steuerbonus.
Der Familienbonus kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eines Kindes mit Anspruch auf Familienbeihilfe geltend gemacht werden, für volljährige Kinder mit Anspruch auf Familienbeihilfe sollen 500 Euro als Absetzbeitrag verfügbar sein. Der Absetzbeitrag kann in einem Haushalt von einem Elternteil in Anspruch genommen oder auf beide aufgeteilt werden. Bei getrennt lebenden Eltern soll er aufgeteilt werden. Auch wenn der Familienbonus nicht negativsteuerfähig ist, soll für geringverdienende Alleinerzieher und Alleinverdiener trotzdem der Absetzbeitrag erhöht werden.
Insgesamt wird der Familienbonus mindestens 700.000 Familien mit 1,2 Millionen Kindern zugutekommen und diese um mehr als eine Milliarde Euro entlasten. Gleich zu Beginn der Regierung wurde nun eines der zentralen Wahlversprechen eingelöst und der bisher bedeutendste Schritt jemals in Österreich zur Förderung von Familien getan.