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Politik für das Leben – Statement von Dr. Gudrun Kugler
3. März 2020
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Während in Deutschland das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde, setzt sich in Österreich die Nationalrätin Dr. Gudrun Kugler weiterhin unermüdlich für das Recht auf Leben ein. Die Politikerin greift die Thematik auch in einem Gastkommentar auf glaube.at auf.
Die wichtigsten Fakten durften wir der Homepage von Dr. Kugler entnehmen:
Ende des Lebens: den österreichischen Weg beibehalten!

Der österreichische Verfassungsgerichtshof befindet derzeit über mehrere Fälle, in denen die Freigabe der Sterbehilfe verlangt wird. Finanziert und initiiert wurden diese Fälle vom Schweizer Sterbehilfe Verein „Dignitas“. Während wir auf das Urteil des VfGH warten, hier meine Meinung dazu:

1) Den österreichischen Weg beibehalten!

(in zwei parlamentarischen Enqueten ausgearbeitet – 2001 und 2014)

  • JA zu Hospiz und Palliativmedizin: Die Finanzierung ist nun endlich im Regierungsprogramm vorgesehen!
  • JA zu Behandlungsautonomie: Bereits jetzt darf niemand gegen seinen Willen behandelt werden! Wir sagen auch Nein zur Übertherapie!
  • NEIN zu Tötung auf Verlangen und Mitwirkung am Selbstmord: Grenzen halten nicht!

2) Keine Tötungen erlauben – selbst wenn diese nur innerhalb von bestimmten Grenzen erlaubt würden!

  • Denn diese Grenzen halten nicht!
  • Über Leben und Tod zu entscheiden, ist eine Schwellenüberschreitung, ein Dammbruch. Das Verbot hat eine präventive Schutzfunktion!
  • „Ich möchte nicht mehr leben“ heißt: „Ich möchte SO nicht mehr leben.“ Nur ein Verbot zwingt die Gesellschaft, menschenwürdige Alternativen zu suchen und zu finanzieren!
  • Eine Freigabe ist ein Schlag gegen die Bemühungen der Suizidprävention!
  • Eine Freigabe erlaubt auch die Kommerzialisierung.
  • Wir wollen medizinisches Personal nicht unter Druck setzen, ihre Schutzbefohlenen zu töten!

3) LEBEN helfen – nicht STERBEN helfen!

  • Nur ein Verbot der Sterbehilfe zwingt die Gesellschaft, menschenwürdige Alternativen zu suchen und zu finanzieren: Daran müssen wir gemeinsam intensiv arbeiten! Wir können körperliches und psychischen Leiden verhindern!
  • 10.000 aller über 55-jährigen Niederländergeben den Wunsch an, ihr Leben eventuell frühzeitig beenden zu wollen – auch wenn sie an keiner ernsthaften Erkrankung leiden. 56 Prozent der Betroffenen nennen als Grund dafür Einsamkeit, 42 Prozent äußern die Sorge, anderen Menschen zur Last zu fallen, 36 Prozent haben Geldsorgen, so eine Studie der Universität Utrecht aus dem Jänner 2020. Diese inneren Konflikte wollen wir den Betroffenen ersparen!
  • Länder mit liberalen Regelungen registrieren einen starken Anstieg assistierter Selbsttötungen!
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hielt in einem Urteil im Jahr 2002 fest: Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiere „kein Recht auf aktive Sterbehilfe. Das Recht auf Leben (…) verbiete es einem Staat, (…) jemanden vorsätzlich zu töten. Auch lasse sich aus dem Recht auf Lebenweder ein diametral entgegengesetztes Recht auf Sterben ableiten, noch ein Recht auf Selbstbestimmung in dem Sinn, dass jedem Individuum das Anrecht gibt, eher den Tod als das Leben zu wählen.“

Beispiele aus anderen Ländern:
Fälle aus den USA: Die Kosten für eine vom Arzt verschriebene Chemotherapie werden von der Versicherung nicht übernommen, die Kosten für den assistierten Suizid schon (2016 u.a.).

Fall aus Belgien: Einem wegen Mord und Vergewaltigung lebenslänglich verurteilten Belgier wurde die Inanspruchnahme der Euthanasie zugestanden (2014).

Kanada hat 2017 in einer Studie bereits Berechnungen angestellt, inwieweit durch Sterbehilfe Geld im Gesundheitssystem gespart werden kann.

Mein Fazit: Den österreichischen Weg beibehalten: Leben helfen statt Sterben helfen. Nur das ist menschen-würdig.

Quelle: http://gudrunkugler.at/ende-des-lebens-den-oesterreichischen-weg-beibehalten/

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