church-1150049_1920
Schrittweise Zulassung von Mitfeiernden bei Gottesdiensten – Aussendung von Dr. Gudrun Kugler
28. April 2020
0

Kugler: Schrittweise Zulassung von Mitfeiernden bei Gottesdiensten ist langersehnte Nachricht für alle Gläubigen

Glaube war große Stütze für viele in Zeiten sozialer Isolation

Wien – Die Wiederaufnahme der öffentlichen Gottesdienste ab 15. Mai, wie sie von Kultusministerin Susanne Raab in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Kardinal Schönborn angekündigt wurde, ist eine gute und langersehnte Nachricht für alle Gläubigen und eine gute Lösung in dieser Krisensituation, freut sich ÖVP-Abg. Dr. Gudrun Kugler auf die „Wiederaufnahme der gemeinsamen Gottesdienstfeiern“ ab Mitte Mai. Viele Menschen haben in einer Zeit sozialer Isolation ihren Glauben als große Stütze neu entdeckt“, sagte Kugler, die an den zentralen Stellenwert der Religionsfreiheit in einer pluralistischen Gesellschaft erinnert.

Kugler: „Ich weiß, dass sehr viele Menschen die Wiederaufnahme von Gottesdiensten ungeduldig erwarten. Deshalb danke ich den Verantwortlichen der Religionsgemeinschaften für das Mittragen der Maßnahmen der Bundesregierung. Auch in Hinblick auf die Ausübung der Grundrechte ist die Rückkehr zur Normalität der Religionsausübung ein vorrangiges Anliegen.“

„Für die Kirchen, die Religionsgemeinschaften und vor allem die vielen Gläubigen wurde damit ein guter Weg gefunden, um auch in dieser besonderen Situation die Sehnsucht nach liturgischen Feiern sicherzustellen“, sagt Kugler. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften werden die konkrete Umsetzung im jeweiligen Bereich kommunizieren und sicherstellen. Seit 16. März waren öffentliche Gottesdienste und alle kirchlichen Veranstaltungen weitestgehend ausgesetzt, zum persönlichen Gebet konnten Gotteshäuser weiterhin offenstehen.

Veranstaltungen sind generell in Österreich verboten. Für die Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste ab 15. Mai wird von diesem Prinzip unter Beachtung folgender Auflagen abgewichen:

pro Gottesdienst-Teilnehmer 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes (man bedenke: Es dürfen grundsätzlich gar keine Veranstaltungen abgehalten werden!) – Ausnahme Familien.
2 m Abstand zw. den Menschen, Ausnahme gemeinsame Haushaltsangehörige (weil das Singen ein Superspreader ist)
Mund-Nasen-Schutzvorrichtungen – außer bei unter 6-jährigen
• Reinigung und Desinfizierung von Vorrichtungen wie z.B. Türgriffen
• Einlasskontrolle und Ordnerdienste

Es handelt sich hier um einen ersten Schritt – es wird zügig evaluiert! Dies wurde mit Verantwortlichen der 16 in Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften beschlossen.

aGudrun-Kugler-2017-2-1333x2000„Damit erfolgt nun in verantwortungsvoller Weise ein schrittweises Herangehen an die Normalität. Das ist eine gute Nachricht für die Gläubigen in besonderen Zeiten und ein guter Weg, um eine weitere Infektionswelle zu verhindern. Ein großer Dank gebührt den unzähligen Geistlichen, Laien, Teams verschiedenster Hintergründe, die es in diesen Wochen geschafft haben, Kirche und geistlichen Tiefgang über das Internet und verschiedene andere kreative Kanäle für die Menschen erlebbar zu machen! Ich wünsche mir, dass vieles davon auch nach der Krise weitergeführt wird!“, schloss Kugler.

Nationalratsabgeordnete MMag. Dr. Gudrun Kugler, Mts ist ÖVP-Bereichssprecherin für Menschenrechte und Vertriebene. Im Parlament setzt sie sich besonders für die Religionsgemeinschaften und christlich-sozialen Werte ein.

Mehr unter: http://gudrunkugler.at/

Informativer Link inkl Video der Pressekonferenz von Ministerin Raab und Kardinal Schönborn:  https://www.krone.at/2141582

Diesen Beitrag teilen
Share on FacebookShare on Google+Tweet about this on Twitter

Schreibe einen Kommentar


*

Impressum | Datenschutzerklärung | Zum Newsletter anmelden