
Diskriminieren verboten – was das Schweizer Gesetz wirklich bedeutet
Am 9. Februar haben die Schweizer in einer Volksabstimmung entschieden, dass die Diskriminierung von Homosexuellen verboten und mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden soll (https://www.derstandard.at/story/2000114344007/schweizer-stimmten-fuer-verbot-der-diskriminierung-von-homosexuellen). Hierbei handelt es sich um das sog. Levelling Up, also um das Verbot der Unterscheidung im unternehmerischen Handeln in Bezug auf sexuelle Orientierung. Das Verbot kann aber beliebig ausgedehnt werden, z.B. auf Alter, Religion, Weltanschauung, Menschen mit Behinderung etc.
Was auf den ersten Blick vernünftig aussieht – wer ist schon für Diskriminierung Behinderter oder religiöser Minderheiten? – ist auf den zweiten Blick ein massiver Eingriff in die Grundrechte. Der angesehene Wiener Jurist, Prof. Tomandl sagte am 22.5. 2014 in der „Presse“: “Das Levelling Up des Diskriminierungsschutzes ist der massivste Eingriff in die Freiheit, den man sich vorstellen kann.” (s. Link).
Während der Staat selbstverständlich seine Bürger nicht diskriminieren darf, umfasst die Freiheit der Bürger sehr wohl das Recht, Unterscheidungen zu fällen. Letzten Endes werden wir alltäglich zu Unterscheidungen gezwungen, manche harmlos, manche folgenreich. Neben wen setze ich mich in der Kantine? Lade ich wirklich alle Nachbarn zur house warming party ein? Wem vermiete ich meine Wohnung? Wessen Hochzeit fotografiere ich? Muss ich meinen Veranstaltungsraum wirklich allen Personen und Vereinen öffnen? Oft ist schlicht und einfach die Sympathie ausschlaggebend, die nicht selten im Zusammenhang mit dem Aussehen und dem kulturellen Hintergrund der Person in Verbindung steht. Was könnte ungerechter und diskriminierender sein? Aber so ist das Leben und so ist der Mensch und kein Gesetz kann das ändern. Die Versuche einen neuen Menschen zu schaffen sind im 20 Jahrhundert unter großen Opfern gescheitert.
Bei der Abstimmung in der Schweiz hat es sich vermutlich für die meisten Teilnehmer in erster Linie um die Frage gedreht, ob die Diskriminierung von Homosexuellen moralisch verwerflich ist. Doch in Wirklichkeit ist diese Abstimmung folgenreicher und öffnet die Büchse der Pandora. Die Ungleichheit und Ungerechtigkeit im zwischenmenschlichen Leben soll per Gesetz beseitigt werden. Ist der Grundsatz der Privatautonomie aber erst durchbrochen, spricht nichts dagegen, auch andere Minderheiten zu privilegieren, denn beim Levelling Up handelt es sich eben nicht um einen grundsätzlichen Schutz aller Minderheiten. Dies wäre auch gar nicht möglich, denn die mögliche Zahl an Minderheiten ist genauso groß wie die Zahl an Identitätsmerkmalen von Menschen (Alter Religion, Schuhgröße, Wohnort, Haarfarbe, Dialekt usw.). Warum z.B. nicht auch hässliche Menschen per Gesetz schützen. Diese machen sehr viel seltener Karriere und haben viel größere Schwierigkeiten bei der Partnerwahl als alle anderen. Schauen Sie sich erfolgreiche Vorstandsvorsitzende an!
So sehr in den allermeisten Fällen die Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Minderheit moralisch verwerflich ist, kann das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zwischen den Bürgern – was das unternehmerische Handeln mitumfasst – nur durch staatlichen Eingriff in die Freiheitsrechte der einzelnen Bürger gesichert werden. Die Freiheit wird der Gleichheit geopfert. Während dies nun viele in der Schweiz und sicherlich auch in Österreich im Bereich der Homosexualität für gerechtfertigt halten, kommen die meisten bei anderen Konstellationen wahrscheinlich zu anderen Schlüssen. Sollen vergünstigte Seniorentarife in einer Therme wirklich verboten sein? Darf ein Hotel nicht mehr nur kinderlose Gäste aufnehmen (Das ist eine Diskriminierung die mich treffen würde und die ich tatsächlich für falsch halte. Trotzdem muss sie möglich sein)? Muss ein Kloster ein Doppelzimmer auch an nicht verheiratete Paare vergeben? Muss ein sehr links gesinnter Fotograf einen ÖVP Parteitag fotografieren? Es handelt sich immer um den gleichartigen Eingriff in die Privatautonomie, der nur bei Monopolen gerechtfertigt sein kann. Wenn das Recht auf Freiheit aufgrund von letzten Endes subjektiven moralischen Erwägungen eingeschränkt wird, dann ist es nicht länger ein Grundrecht. Dieser Preis ist zu hoch.
Von Mag. Jan Ledóchowski