Hans Georg Ruppe - Veto gegen Homoehe
Ehemaliger Richter des VfGH kritisiert das Urteil zur “Ehe für alle”
28. März 2018
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In der Presse vom 19. März 2018 kritisierte der ehemalige Richter des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) Hans Georg Ruppe das VfGH-Urteil zur “Ehe für alle”. Einerseits sei es in sich unschlüssig und andererseits müsse aus dem Urteil die “Ehe für alle” zwangsläufig gar nicht folgen. So setze auch nach der Streichung des Passus “verschiedenen Geschlechts” §44 immer noch den Willen der beiden Partner voraus, Kinder zu zeugen. Dies ist nach den Gesetzen der Natur jedoch der Verbindung von Mann und Frau vorbehalten. Außerdem kritisiert Ruppe, dass der VfGH in seiner Urteilsfindung vorhergehende Urteile des VfGH und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), nach denen es keine Diskriminierung ist, die Ehe der Verbindung von Mann und Frau vorzubehalten, ignorierte.

Hans Georg Ruppes Kritik reiht sich  in die Liste vieler Stimmen ein, die das Urteil zur “Ehe für alle” kritisieren, aber auch aufzeigen, dass die “Ehe für alle” nach der Entscheidung des VfGH  gar nicht eingeführt werden muss. So gab der ehemalige VfGH-Präsident Gerhart Holzinger in einem ZIB 2 Interview mit Armin Wolf (Minute 0-1,19) zu, dass es etwa reichen würde, die Eingetragene Partnerschaft für heterosexuelle Paare zu öffnen, um dem VfGH-Urteil gerecht zu werden.

Bei Interesse hier eine Auswahl der kritischen Beiträge:

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