
Internetseiten, die das Lebensrecht von ungeborenen Kindern schützen wollen, sind von nun an in Frankreich verboten. Strafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen bon 30.000 Euro sind möglich.
Der entsprechende Gesetzesvorschlag, der vom Gleichstellungsministerium unter der Leitung der Sozialistin Laurence Rossignol eingebracht wurde, fand eine Mehrheit im Parlament.
Unter dem Deckmantel der Selbstbestimmung sei Abtreibung ein Recht der Frau und dürfe durch keinen „moralischen Druck“ von Lebensschutzorganisationen untergraben werden, so die Begründung des Gesetzes.Bereits im Vorfeld gab es eine heftige Debatte, an der sich auch Vertreter der katholischen Kirche beteiligten.
Georges Pontier, Erzbischof von Marseille und Vorsitzender der Bischofskonferenz, erklärte, dass das neue Gesetz „die Fundamente unserer Freiheiten und vor allem der Redefreiheit in Frage“ stellt. „Das Recht auf Rede- und Meinungsfreiheit ist eine der tragenden Säulen unserer Demokratie.“
Ähnliche Einschränkungen gibt es bereits in anderen Ländern. In Deutschland gab es beispielsweise in den letzten Jahren immer wieder Versuche, Lebensrechtler zu kriminalisieren. Dem „Lebenszentrum München“ wurde etwa verboten, sogenannte „Gehsteigberatungen“ von Frauen vor Abtreibungskliniken durchzuführen. Aber der Verein wehrte sich gerichtlich – und das mit Erfolg.
Auch Google verbietet jegliche Werbung für Pro-Life-Seiten. Trotz massiver Kritik von Lebensrechtsorganisationen, die darin eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit erkennen, hat der Internetriese seine Geisteshaltung nicht geändert.
Ein anderes Ergebnis wurde jedoch vom europäischen Menschengerichtshof in Straßburg präsentiert. Demnach sei es sehr wohl möglich Pro-Life-Seiten im Internet zu betreiben, solange darin nicht zu Gewalt aufgerufen werde oder der Tatbestand einer persönlichen Beleidigung gegeben sei.