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Münchner Gericht hebt Lebensrecht Ungeborener hervor
28. August 2016
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Das Lebensrecht ungeborener Mitmenschen und das Recht auf Gehsteigberatung wurde in einem Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts deutlich hervorgehoben:

Wörtlich heißt es in dem Urteil (Az.: M 22 K 15.4369) vom 26. August 2016: „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt schon dem ungeborenen Leben Menschenwürde und Lebensrecht zu (…). Das Lebensrecht des Ungeborenen ist ein eigenständiges Lebensrecht, das nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet wird. Die Schutzpflicht des Staates für das ungeborene Kind besteht auch gegenüber der Mutter. Der Schwangerschaftsabbruch muss für die gesamte Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein. Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.“
Starke Worte – Dank an den Anwalt Stefan Brandmaier, den ich schon lange gut kenne!

Link zum Artikel: http://www.die-tagespost.de/politik/Niederlage-fuer-Stadt-Muenchen;art315,172061

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