
In Österreich wird am Dienstag, den 27.2.2018, im Petitionsausschuss des Nationalrates über die Bürgerinitiative „Fakten helfen!“ und somit erstmals in der neuen Legislaturperiode über Abtreibung diskutiert. Bis morgen kann diese noch online unterzeichnet werden. Ziel der Petition ist es, eine „bundesweite, anonyme Statistik über Schwangerschaftsabbrüche und deren jährliche Veröffentlichung“ in Österreich anzulegen sowie „die regelmäßige wissenschaftliche und anonyme Erforschung der Gründe für Schwangerschaftsabbrüche als Basis für Prävention und bedarfsgerechte Hilfe“ sicherzustellen. Anders als in vielen Ländern liegt in Österreich eine offizielle Zahl an Schwangerschaftsabbrüchen nicht vor. Schätzungen gehen allerdings von ungefähr 35.000 Abtreibungen pro Jahr aus. Die Behandlung der Bürgerinitiative fällt zusammen mit dem derzeitigen Frauenvolksbegehren, welches unter anderem Forderungen nach Abtreibung auf Krankenschein, Abtreibung in öffentlichen Krankenhäusern und kostenloser Vertreibung von Verhütungsmitteln enthält. Forderungen, die in verschiedenen Kreisen auf Kritik stoßen und die Thematik der Abtreibung wieder in die Öffentlichkeit trugen.
Anneliese Rohrer beklagte in einer Kolumne in der Presse, dass das Thema Abtreibung im Frauenvolksbegehren nicht wichtig genug genommen werde. Aufgrund neuer politischer Konstellationen befürchte nämlich sie eine vermeintlich zunehmende Verschlechterung von Abtreibungsrechten in der westlichen Welt, und sehe das Selbstbestimmungsrecht von Frauen auch in Österreich gefährdet. In einem Lesebrief begrüßte die Nationalratsabgeordnete Dr. Gudrun Kugler hingegen eine erneute Diskussion über Abtreibung: „Wir müssen endlich das Ja zum Leben erleichtern und ideologische Scheuklappen ablegen.“
Hier wird ein wesentlicher Punkt heutiger Diskussionen über Abtreibung angesprochen: Nur allzu oft wird ein Infragestellen der vorherrschenden Abtreibungspraxis durch einen Verweis auf Frauen- und Menschenrechte abgewehrt. Das Recht auf den eigenen Körper darf nicht hinterfragt werden, trotz neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder der prinzipiellen Frage, ob ein scheinbares Recht über das eigene Leben gleichzeitig das Recht über ein anderes miteinschließe. Eine offene Debatte über Abtreibung sowie eine Orientierung an objektiven Tatsachen sollte aber gerade in einer vermeintlich offenen Gesellschaft wie der unseren nicht so einfach abgewehrt werden.
Ähnlich argumentiert auch Gudula Walterskirchen in einem Kommentar in der Presse vom 25.2.2018. Ihre Kritik am Frauenvolksbegehren stößt sich besonders an der heutigen Tendenz, Abtreibung als ein Recht der Frau zu betrachten und somit den Anschein des moralischen Übels zu nehmen: „Abtreibung als „Recht“ zu betrachten, zeugt vom Verlust jeglicher Ethik, denn wo bleibt das Lebensrecht des Kindes?” Sie beklagt die offensichtliche Heuchelei, Abtreibung im Namen von Frauen in schwierigen Lebenslagen als Recht einzufordern, gleichzeitig jedoch jeden Versuch, diesen Frauen tatsächlich zu helfen, zu vereiteln, indem selbst Forderungen nach Statistiken oder Motivforschung als „fundamentalistisch“ abgewiesen werden.
Ein weiterer Punkt in Walterkirchens Kommentar betrifft die zunehmende Praxis der Leihmutterschaft, die ebenfalls von einem Verschwinden an jeglichem Verständnis für moralische Fragen zu tun habe: „Es ist zutiefst verlogen, Frauenrechte nur dann einzufordern, wenn es um das eigene Heil geht, sie sonst aber, wie im Fall der Leihmutterschaft, mit Füßen zu treten. Leihmutterschaft ist eine der schlimmsten Formen der Ausbeutung von Frauen.“ Tatsächlich ist auch hier eine erneute Diskussion im Gange. In Frankreich wandten sich jüngst homosexuelle Intellektuelle gegen eine legale Öffnung der Leihmutterschaft, während in Österreich vor kurzem die Initiative „Stoppt Leihmutterschaft“ gegründet wurde, welche man derzeit online unterstützen kann.
Neben der Ausbeutung von Frauen führt Leihmutterschaft zu einer Objektivierung von Frau und Kind. Menschen dürfen niemals als bloße Ware gehandelt werden. Das widerspricht nicht nur der Würde des Menschen, sondern auch ausdrücklich den formulierten Menschenrechten. Ebenso steht es Kindern laut UN-Kinderrechtskonvention zu, bei ihren biologischen Eltern aufzuwachsen. Ein politisches Einschreiten ist auch in dieser Frage unbedingt notwendig.