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Neues Rundschreiben zur Sexualpädagogik
22. März 2019
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Rundschreiben Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen im Bereich Sexualpädagogik

 

Anfang März wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ein neues Rundschreiben zur schulischen Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen im Bereich Sexualpädagogik herausgegeben. Als Fazit können wir sagen, dass der Reformbedarf über den Inhalt der beiden Erlässe zur Sexualpädagogik und Reflexive Geschlechterpädagogik immer noch gegeben ist. Dennoch stellt dieses Rundschreiben einen wichtigen Meilenstein in der Verbesserung der Sexualpädagogik dar, ja er regelt wesentliche Kritikpunkte am bisherigen System der außerschulischen Vereine.

Die Einhaltung folgender Punkte wird von den Schulen eingefordert.

 

Einhaltung der Regelungen der Schulgeldfreiheit

  • Die Einbeziehung von außerschulischen Expertinnen und Experten darf mit keinen Kostenauswirkungen für die Erziehungsberechtigten verbunden sein.
  • Verpflichtende Kostenbeiträge sind nicht zulässig.
  • Diese Regelung kann nicht geändert werden.

Rolle der Lehrer

  • Die gänzliche Anwesenheit der Lehrkräfte im Rahmen des Unterrichts vorausgesetzt.
  • Unterrichtsarbeit obliegt den Lehrern, nicht den Experten.
  • Unterrichtserteilung kann nicht gänzlich an Experten delegiert werden.

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind rechtzeitig im Vorfeld über die Einbindung von außerschulischen Personen und Organisationen z. B. im Rahmen eines Elternabends über Folgendes zu informieren über

  • Name der Person/Organisation und deren wertebezogenen Hintergrund
  • Geplante Inhalte und Methoden
  • Verwendete Materialen sollten den Eltern vorgestellt bzw. zur Verfügung gestellt werden.

Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ der Experten muss vorher eingeholt werden

  • die eingesetzten didaktischen Methoden und Inhalte müssen altersgemäß sein
  • sowie an die Lebenswelt der Kinder anknüpfen

Das Rundschreiben zum Nachlesen finden Sie hier.

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