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Volksanwaltschaft kritisiert Genderzwang an Schulen und Hochschulen
1. Dezember 2017
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2014 kritisierte die österreichische Volksanwaltschaft die Verwendung des „Binnen-I“ und anderer Gender-inkludierender Formen als Beurteilungskriterium an Schulen und Hochschulen. Im Juli 2017 hält die Volksanwaltschaft in einer Missstandsfeststellung fest, dass das Bildungsministerium ihrer Kritik leider keine Folge geleistet hat:

„Beanstandet wurde die Verwendung des ‚Binnen-I‘ und ähnlicher Formen als Beurteilungskriterium bei Arbeiten an Schulen und Pädagogischen Hochschulen, weil sie in den Rechtschreibregeln nicht vorgesehen sind. Vollständige Paarformen sind selbstverständlich zulässig. Es muss aber auch auf didaktische Erfordernisse Rücksicht genommen werden. Schließlich darf das geschlechtergerechte Formulieren nicht zu Erschwerung der eigentlichen Aufgabenstellung führen. Das BMB folgte den mit diesen Beanstandungen verbundenen Anregungen der VA nicht.“ (VA-BD-UK/0078-C/1/2014).

Ideologie steht anscheinend bei einigen über allen Erfordernissen der Vernunft. Diese Zeiten sind hoffentlich bald vorbei!

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